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Online Benutzerhandbuch

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1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen („VLB“) gelten für sämtliche Leistungen der Mobatime AG („MT“) für Kunden, wie insbesondere die Lieferung von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Erbringung von anderen Leistungen. Änderungen und Ergänzungen dieser VLB bedürfen einer Vereinbarung in Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Kunde auf solche verweist.

2. Offerten, Vertragsabschluss

Soweit nicht abweichend von MT mitgeteilt, beträgt die Offertgültigkeitsfrist 30 Tage. Der Offerte beigelegte Produktbeschreibungen, Schemas, usw. dienen der allgemeinen Information und sind unverbindlich. Die Zusicherung von bestimmten Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. MT behält sich jederzeit Änderungen am Produkt vor, sofern sie die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen. Kundenbestellungen werden von MT schriftlich bestätigt. Der Inhalt der Auftragsbestätigung von MT wird damit rechtsgültig.

3. Lieferung und Installation

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. MT ist bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, kann dafür aber keine Haftung übernehmen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug sind in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Annahmeverzug des Kunden kann MT bestellte Leistungen auf Gefahr und Kosten des Kunden hinterlegen, oder Dienstleistungen später erbringen, wobei damit verbundene Mehrkosten vom Kunden zu vergüten sind. Installation, Schulung und Inbetriebnahmeleistungen sind in den offerierten Produktpreisen nicht enthalten.

4. Erbringung von Dienstleistungen

Offerierte Dienstleistungen erbringt MT unter der Aufsicht des Kunden. MT steht für eine getreue und sorgfältige Auftragserfüllung ein. Sie ist berechtigt, fachkundige Dritte zur Ausführung von Leistungen beizuziehen. MT behält sich alle geistigen Eigentumsrechte an den erbrachten Leistungen und zugehörigen Unterlagen vor.

5. Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Soweit die Preise für Produkte oder Leistungen nicht explizit in einer Offerte enthalten sind, gelangen die jeweils gültigen Ansätze gemäss Preisliste von MT zur Anwendung. Bei Wechselkursschwankungen kann MT ihre Preise jederzeit entsprechend anpassen. 

Die Kosten für Lieferung und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Für Dienstleistungen, welche beim Kunden erbracht werden, werden die entsprechen- den Spesen zusätzlich in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt dabei als Arbeitszeit. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühr für Hardware. 

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist MT berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem Kontokorrentzinssatz für Blankokredite der Zürcher Kantonalbank plus Spesen in Rechnung zu stellen. Scheinen Zahlungsansprüche von MT als gefährdet, können weitere Lieferungen und Leistungen von MT ausgesetzt oder von Vorauszahlungen des Kunden abhängig gemacht werden.

Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises bleiben gelieferte Produkte im Eigentum von MT, die berechtigt ist, ihren Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Während dieser Zeit ist es dem Kunden untersagt, über die Produkte zu verfügen.

6. Software Lizenzprodukte

MT erteilt dem Kunden für die von ihm bestellten und bezahlten Softwareprodukte, d.h. eine bestimmte Version von Computerprogrammen, sowie für die zugehörige in der Lieferung enthaltene Dokumentation eine persönliche, nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Lizenz zum Gebrauch für seine eigenen Zwecke im vereinbarten Umfang. Die Software wird dem Kunden ohne Einräumung von Schutzrechten nur zum Gebrauch während der Vertragsdauer überlassen. Es besteht kein Recht auf Auslieferung oder Nutzung des Source Codes (selbst wenn sich dieser, aus welchen Gründen auch immer, beim Kunden befindet). Die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und den Gebrauch der Software und die durch dessen Einsatz angestrebte Problemlösung liegt beim Kunden. Die Software ist nur auf einem von MT empfohlenen Rechner oder Netzwerk einzusetzen. 

Die Software darf nur zu Archiv- und Sicherungszwecken kopiert werden und sind vom Kunden als solche zu kennzeichnen. Jegliche Umarbeitung oder Dekompilation ist - unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen - untersagt. 

Der Kunde anerkennt ausdrücklich, keinerlei Schritte zur unrechtmässigen Beseitigung von hardwaremässigen oder softwaremässigen Nutzungslimitierungen zu unternehmen. Jede über diese Bestimmungen hinausgehende Nutzung der Software ist nicht erlaubt. MT hat das Recht, sich unter Wahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vor Ort von der Einhaltung der Vorschriften über den vertragsgemässen Gebrauch der Software im Betrieb des Kunden selbst oder durch einen beauftragten Dritten (z.B. eine Treuhandgesellschaft) zu überzeugen. Bei Verletzung dieser Bestimmungen ist MT insbesondere berechtigt, die dem Kunden erteilten Nutzungsbefugnisse ohne Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühren zu widerrufen. Für Software von Drittherstellern können ergänzend Bestimmungen des Drittherstellers Anwendung finden.

7. Patente und Urheberrechte

Der Kunde hat die MT über Ansprüche von Dritten wegen Verletzung von Patenten oder Urheberrechten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und ihr die Voll- macht zur selbständigen Führung und Beilegung des Rechtsstreites zu erteilen. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt MT die dem Kunden rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzpflichten bis zur Höhe des Verkaufspreises des verletzenden Produktes.

Wird dem Kunden die Benutzung des Vertragsgegenstandes rechtskräftig unter- sagt, muss MT nach ihrer Wahl entweder dem Kunden das Recht zur Weiterbenutzung beschaffen, ihn austauschen bzw. so verändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder den Vertragsgegenstand gegen Rückerstattung des Vertragspreises zurücknehmen.

8. Garantie

MT leistet Gewähr, dass die von ihr gelieferte Hardware frei von Material- und Her- stellungsfehlern ist, welche den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte erheblich beeinträchtigen. MT wird im Rahmen der vom jeweiligen Hersteller gewährten Produktegarantie allfällige, während der Garantiezeit aufgetretene Material- und Herstellungsfehler, in Abgeltung der Garantieansprüche des Kunden, während seiner Geschäftszeit kostenlos beseitigen, defekte Teile austauschen und die Funktionsfähigkeit wiederherstellen. Transportkosten, Verpackung, Montage- und Demontage- sowie Reisekosten sind nicht Bestandteil der Garantieleistungen von MT. Keine Garantie wird geleistet bei Schäden, die vom Kunden selbst oder von Drittfirmen zu vertreten sind sowie bei ungenügender Wartung oder Missachtung der Betriebsanweisungen und -vorschriften. Keine Verantwortung übernimmt MT für den Verlust von Daten. Auch Datenrekonstruktion fällt nicht unter die Garantie.

Bei von MT selbst hergestellter Software, werden schriftlich dokumentierte und reproduzierbare Fehler, d.h. Abweichungen gegenüber der schriftlichen Funktionsbeschreibung von MT, welche während der Garantiezeit und unabhängig von der Systemumgebung (Einflüsse von Netz, Umsystemen, Verkabelung) auftreten, innerhalb angemessener Frist, kostenlos behoben. MT behält sich das Recht vor, anstelle von Nachbesserungsarbeiten, dem Kunden eine Folgeversion der Software zu liefern oder eine Umgehungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

Garantieansprüche für Software von Drittherstellern richten sich ausschliesslich nach den Bestimmungen des Drittherstellers.

Die Garantiedauer beginnt mit der Lieferung der Artikel und richtet sich nach den Angaben in der Offerte oder der entsprechenden Produktespezifikation. Bei Nichtvorliegen einer ausdrücklichen Garantiedauer gilt eine solche von 12 Monaten für Geräte, 6 Monaten für Software und Ersatzteile sowie 6 Monaten oder 30‘000 km bei Austauschgeräten für Fahrzeuge. Vorausgesetzt ist in jedem Fall eine rechtzeitige Rüge gemäss Ziffer 9 hiernach.

Weitere oder andere Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, werden ausdrücklich wegbedungen.

9. Fristen für Reklamationen und Rügen

Allfällige Reklamationen und Rügen müssen innert 8 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Einer Abnahme zugängliche Dienstleistungen von MT gelten als erfüllt, wenn der Kunde nach Übergabe der Lieferobjekte innert der Frist von 8 Tagen keine abnahmehindernden Mängel schriftlich an MT mitteilt oder wenn der Kunde das Lieferobjekt produktiv nutzt. Wenn im Rahmen der Dienstleistungserbringung Konzepte von MT erstellt werden, die Grundlage für die Realisierung von weiteren Dienstleistungen oder Produkten für den Kunden sind, gelten solche Konzepte als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde nicht innert 8 Tagen nach Übergabe des jeweiligen Konzepts schriftlich bei MT eine Ergänzung oder Abänderung des jeweiligen Konzepts verlangt. Bei der Lieferung von Produkten gilt die Lieferung als vertragsgemäss erfolgt, wenn der Kunde nicht innert 8 Tagen schriftlich Vorbehalte bei MT anmeldet.

10. Rücksendungen

Rücksendungen richtig ausgelieferter Lagerartikel werden nur angenommen, wenn MT einer Rücknahme zustimmt und wenn die Ware in einwandfreiem Zustand in Originalverpackung zurückgeschickt wird. Artikel, die nicht ab Lager geliefert wur- den, oder individuell für den Kunden angefertigt wurden, können nicht zurückgenommen werden. Software wird nicht zurückgenommen.

11. Haftung

MT haftet gegenüber dem Kunden ausschliesslich für grobfahrlässig oder absicht- lich verursachte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig wird insbesondere jede Haf- tung für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Datenverlust ausgeschlossen.

12. Einsatz der Produkte und Leistungen

Der Kunde trägt die Verantwortung für Auswahl und Einsatz der von MT bezogenen Produkte und Dienstleistungen und für die damit erzielten Resultate. Insbesondere die Sicherung von Anlagen, der Daten und der Software vor Zerstörung, Missbrauch oder Zugriff Dritter übernimmt der Kunde. Er ist auch für die Schulung seines Personals sowie für die Integration der Produkte in eigene oder in Lösungen von Dritten verantwortlich.

13. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Parteien werden als „vertraulich“ gekennzeichnete Informationen der anderen Partei, sowie Informationen der anderen Partei, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Gruppengesellschaften der jeweiligen Partei und von einer Partei hinzugezogene Dritte, soweit die Weitergabe an hinzugezogene Dritte für die Erbringung von Vertragsleistungen erforderlich ist. Die Parteien überbinden diese Verpflichtung zur Geheimhaltung in geeigneter Weise auf ihre Mitarbeitenden, Gruppengesellschaften und hinzugezogene Dritte.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass MT, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, personenbezogene Daten des Kunden bearbeitet und im Rahmen der unternehmensweiten Bearbeitung auch einen Datentransfer ins Ausland und/oder an Dritte vornehmen kann. Es finden die Bestimmungen der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von MT Anwendung, die unter www.mobatime.ch abrufbar sind.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen zu diesen VLB sind nur gültig, wenn sie in einem schriftlichen Zusatzvertrag festgehalten werden, der ausdrücklich auf diese VLB sowie den Einzelvertrag Bezug nimmt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese VLB und das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem materiellen Recht. Das Kollisionsrecht und das UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dübendorf.

Mobatime AG  (SHA 04/2019)