Datenaufzeichnungsgeräte
Besonders bei Verkehrsunfällen sind die Mobatime Restwegaufzeichnungsgeräte (RAG) und die Unfall-Daten-Speicher (UDS) bewährte Beweismittel. Die Datenaufzeichnungsgeräte zeichnen wichtigste Statusinformationen lückenlos auf:
- Strecken- oder zeitabhängige Wegimpulse
- Von 350 m bis zu 12 km
- Von 30 Sek. vor bis 15 Sek. nach dem Ereignis
- Entspricht den Anforderungen nach Art. 102 VTS
- Präventive Wirkung
