Das Restwegaufzeichnungsgerät RAG von Mobatime ist tausendfach im Einsatz. Es ist nach Schweizer Norm typengeprüft. Das Gerät hat stark präventiven Charakter und ist bei Verkehrsunfällen ein bewährtes Beweismittel. Es kann überall dort eingesetzt werden, wo der Gesetzgeber den Einsatz eines Datenaufzeichnungsgerätes vorschreibt (Art. 102 VTS).
Elektronischer Ringspeicher mit mindestens den letzten 350 m bzw. den letzten 20 Minuten Fahrt
Aufzeichnung von Wegstrecke, Geschwindigkeit, Datum/Uhrzeit und bis zu 8 Statuseingänge
Das RAG 1000 kann überall dort eingesetzt werden, wo der Gesetzgeber den Einsatz eines Datenaufzeichnungsgerätes vorschreibt (Art. 102 VTS).
Seinen Verwendungszweck findet es auch dort, wo der Gesetzgeber anstelle eines Fahrtenschreibers ein RAG zulässt (Art. 100 VTS). Dies zum Beispiel bei Strassenunterhaltsdiensten, Kommunalfahrzeugen, Müllabfuhr, Schausteller und Schleppfahrzeugen, Traktoren oder Forstfahrzeugen.
In einem elektronischen Ringspeicher werden laufend mindestens die letzten 350 m bzw. die letzten 20 Minuten Fahrt aufgezeichnet.
Dies entspricht bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h einer Strecke von 13 km.
Festgehalten werden Wegstrecke, Geschwindigkeit, Datum, Zeit und bis zu 8 Statuseingänge. Diese sind in der Regel belegt mit Bremse, Blinker links und rechts, Abblendlicht und bei vortrittsberechtigten Fahrzeugen mit Sirene und Blaulicht.