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Arbeitszeiterfassung in der Schweiz: Gesetzliche Vorgaben

Erfasst Ihr Unternehmen die Arbeitszeit nach den gesetzlichen Vorgaben?
Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

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Warum Arbeitszeit erfassen?

Insgesamt trägt die Erfassung der Arbeitszeit dazu bei, die Rechte und Interessen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber zu schützen und zu fördern, was zu einem gerechteren und effizienteren Arbeitsumfeld führt.

 

Warum Arbeitszeit erfassen?

In der heutigen Zeit – mit vielen Freiheiten, Homeoffice und flexibler Arbeitsgestaltung – ist das doch nicht mehr so wichtig?

Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit ist im Arbeitsgesetz geregelt. Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, Arbeitnehmende vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen. Dazu enthält es Vorschriften zum Gesundheitsschutz sowie Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten.

Gerade in der heutigen Zeit mit zunehmender Vermischung von Arbeit und Privatem ist die Regulung der Arbeitszeiten deshalb nach wie vor sehr wichtig.

Wer muss Arbeitszeit erfassen?

Alle, die dem Arbeitsgesetz unterstehen, sind zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet. Es gibt einige Ausnahmen, für die das Arbeitsgesetz nicht oder nur eingeschränkt anwendbar ist.

Für das Top Management gelten die Vorgaben für Arbeits- und Ruhezeiten im Arbeitsgesetz nicht. Als solche gelten aber nur die obersten Mitglieder der Geschäftsleitung, welche Entscheide treffen können, die den Geschäftsgang massgeblich beeinflussen (typischerweise CEO, CFO, CTO, etc.).

Regelungen in der Übersicht?

Regelung Anwendbar für folgende Arbeitnehmer Voraussetzungen Was muss dokumentiert werden?
Systematische Zeiterfassung Alle Arbeitnehmer, die Arbeitszeit erfassen müssen Keine • Anfang und Ende jeder Arbeitsphase
• Lage und Dauer von Pausen (halbe Stunde und mehr)
• Ruhe- und Ersatzruhetage
Vereinfachte Zeiterfassung Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeit zu mind. 25 % selbst festsetzen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden (kein GAV zwingend notwendig) • Gesamtdauer der täglich geleisteten Arbeit
• Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden
Verzicht auf Zeiterfassung • Verfügen über grosse Autonomie
• Können ihre Arbeitszeit zu mind. 50 % selbst festsetzen
• Bruttoeinkommen über 120 000 CHF
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerorganisation(en) • Gesamtarbeitsvertrag, der die Anforderungen erfüllt
• Verzeichnis mit Lohndaten der Arbeitnehmenden, die auf Erfassung verzichten
• Individuelle Verzichtserklärung jedes betroffenen Arbeitnehmenden
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